Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2022
Sonstiges
26.01.2018
Termine
18.06.2013
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.01.2013
Termine
31.10.2012
Termine
29.12.2011
Termine
03.06.2011
Eröffnungen
30.03.2011
Sicherungsmaßnahmen
09.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
12.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
26.04.2007
Neueintragungen